27 Sep 2026

Zollwertkurs September 2026

USD - 1,1605

CHF - 0,9402

GBP - 0,8561

RUB - 98,4

BYN - 3,51

UAH - 52,1

07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN

Kapitel
07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt
0702 Tomaten, frisch oder gekühlt
0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird